AGBs - Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Preisangebote
Preisangebote bedürfen der schriftlichen Form für ihre Verbindlichkeit. Aufträge, die in ihrer Formulierung von den Preisangeboten in irgendeinem Punkte abweichen oder aber erst nach einem 8 Tage überschreitenden Zeitraum erteilt werden, bedürfen zur Begründung einer Verbindlichkeit des Auftragnehmers deren Bestätigung.
Einwände wegen eines Abweichens des Inhaltes einer Auftragsbestätigung vom Bestellbrief müssen innerhalb von 2 Werktagen nach Einlangen der Auftragsbestätigung erhoben werden, widrigenfalls gilt der Inhalt der Auftragsbestätigung als verbindlich.
Eine Erhöhung maßgeblicher Materialpreise sowie eine Erhöhung der Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Vereinbarung nach der Festsetzung des Kaufpreises, aber vor Verrechnung der Lieferung, berechtigt den Auftragnehmer, die daraus resultierenden Preiserhöhungen in Rechnung zu stellen.
Dieser Tatbestand wird vom Auftraggeber durch die Annahme der Auftragsbestätigung ausdrücklich genehmigt. Mündliche und fernmündliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Der Auftragnehmer ist grundsätzlich berechtigt, vor Ausführung eines Auftrages ein firmenmäßig gezeichnetes Auftragsschreiben anzufordern.
- Erfüllungsorte für Lieferung und Zahlung
4070 Eferding / 4760 Raab / 4780 Schärding
- Rechnungspreis
Der Auftragnehmer fakturiert seine Lieferungen und Leistungen mit dem Tage, an dem er – auch teilweise – liefert, für den Auftraggeber einlagert oder für ihn auf Abruf bereit hält.
Der Rechnungspreis kann vom Bestellpreis abweichen, wenn die im Punkt 1 erwähnten Änderungen der Berechnungsbasis eingetreten sind oder wenn nach der Auftragsfestlegung Änderungen mit Einverständnis des Auftraggebers durchgeführt wurden.
- Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen.
Bei Zahlungsverzug: Verzugszinsen von 2 % über dem jeweiligen Zinsfuß der Nationalbank.
Keine Verpflichtung zur Auftragsausführung vor Leistung der bedungenen Anzahlung.
Bei länger dauernden Arbeiten sind Teilzahlungen zulässig.
Wechsel- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Maßgebend ist das Datum der Gutschrift durch das Geldinstitut.
Bei Verschlechterung der Vermögensverhältnisse oder Zahlungsverzug des Auftraggebers:
Recht auf sofortige Zahlung aller offenen Rechnungen
Recht, laufende Arbeiten von Teilzahlungen abhängig zu machen
Abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
- Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. An beigestellten Rohmaterialien besteht ein Pfandrecht bis zur Begleichung aller Forderungen.
- Verpackung
Im Preis enthalten ist nur die einfache Verpackung. Sonderverpackungen werden zu Selbstkosten weiterverrechnet.
- Lieferzeit
Die Lieferzeit beginnt mit Eingang des Auftrags, sofern alle Unterlagen vollständig vorliegen.
Vereinbarte Lieferzeiten sind Zirkatermine, sofern nicht ausdrücklich schriftlich Fixtermine vereinbart wurden.
Prüfung von Bürstenabzügen oder Mustern unterbricht die Lieferzeit.
Bei Verzug: Nachfrist erforderlich, deren Länge der Art des Auftrags angemessen ist.
Schadenersatz (außer grobes Verschulden) ist auf den Rechnungsbetrag begrenzt.
Höhere Gewalt entbindet den Auftragnehmer von Lieferpflichten.
- Lieferungen
Lieferung erfolgt ab Betrieb des Auftragnehmers auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
Transportversicherung nur auf ausdrücklichen Wunsch.
Mehr- oder Minderlieferungen:
bis 5 % bei einfachen Arbeiten
bis 10 % bei schwierigen oder mehrfarbigen Arbeiten
Farb- und Formatabweichungen sind kein Reklamationsgrund.
Keine Haftung für übersehene Fehler in druckreif genehmigten Abzügen.
- Annahmeverzug
Der Auftraggeber muss die bereitgestellte Ware unverzüglich annehmen. Unterbleibt die Annahme, gilt die Lieferung als am vorgesehenen Tag erfolgt.
- Beanstandungen
Beanstandungen sind innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware zulässig. Mängel eines Teils berechtigen nicht zur Beanstandung der Gesamtlieferung. Der Auftragnehmer hat das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schadenersatz ist auf den Rechnungsbetrag begrenzt.
- Beigestellte Materialien
Vom Auftraggeber beigestellte Materialien sind franko Betrieb des Auftragnehmers anzuliefern. Haftung besteht nur für Schäden, die durch eigenes Verschulden entstehen. Der Auftragnehmer haftet als Verwahrer gemäß ABGB.
- Auftragsunterlagen
Haftung für Manuskripte, Entwürfe, Druckstöcke usw. besteht bis 4 Wochen nach Auftragserledigung. Danach keine Haftung für nicht zurückverlangte Unterlagen.
- Eigentumsrecht
Alle im Produktionsprozess verwendeten Hilfsmittel (z. B. Druckplatten, Filme, Matern, Stanzen) bleiben Eigentum des Auftragnehmers, auch wenn der Auftraggeber Wertersatz geleistet hat.
- Sonderkosten
Entwurfs- und Andruckkosten werden gesondert verrechnet.
Sonderwünsche wie Konfektionieren oder Fertigmachen werden zusätzlich berechnet.
Muster und Entwürfe bleiben Eigentum des Auftragnehmers, auch wenn kein Auftrag erteilt wird.
- Satz- und Druckfehler
Satzfehler des Auftragnehmers werden kostenfrei berichtigt.
Änderungen gegenüber der Vorlage werden nach Arbeitszeit berechnet.
Korrekturabzüge gelten nach Ablauf einer gesetzten Frist als genehmigt.
Für Rechtschreibung gilt die aktuelle Duden-Ausgabe.
- Lagerung von Druckerzeugnissen
Keine Verpflichtung zur Lagerung nach Auftragsende, außer schriftlich vereinbart. Kosten und Gefahr trägt der Auftraggeber. Nicht bezahlte Lagerkosten führen zum Erlöschen der Aufbewahrungspflicht.
- Periodische Arbeiten
Bei regelmäßig wiederkehrenden Arbeiten kann der Auftrag nur mit dreimonatiger Kündigungsfrist zum Quartalsende schriftlich beendet werden.
- Urheber- und Vervielfältigungsrecht
Der Auftraggeber erhält nur das nicht ausschließliche Verbreitungsrecht (§ 16 UrhG). Alle weiteren Nutzungsrechte verbleiben beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus Verletzungen von Urheber-, Schutz- oder Persönlichkeitsrechten entstehen.
- Schadenersatzansprüche
Schadenersatz ist – außer bei grobem Verschulden – auf die Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt.
- Auftragsabmachungen
Alle Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form. Mündliche Absprachen, auch mit Außendienstmitarbeitern, sind ohne schriftliche Bestätigung unwirksam.
- Namen- und Markenaufdruck
Der Auftragnehmer darf seinen Firmennamen oder Markenaufdruck auf den Drucksorten anbringen.
- Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Für Klagen des Auftragnehmers gilt wahlweise dessen Gerichtsstand oder der allgemeine des Auftraggebers. Für Klagen gegen den Auftragnehmer gilt ausschließlich dessen allgemeiner Gerichtsstand.
- Abweichungen
Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Diese AGB bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner Teile verbindlich. Abweichende AGB des Auftraggebers oder Dritter sind nicht verbindlich.